Gutachter Braunschweig

Kostenvoranschlag nach einem Verkehrsunfall

Kostenvoranschlag: Ihr Kfz-Gutachter in Braunschweig hilft

Wir erstellen für Sie sowohl Kostenvoranschläge als auch Gutachten und Kurzgutachten.

Ein Kostenvoranschlag ist als Vorab-Berechnung der zu Kosten zu verstehen, die für eine Reparatur zu erwarten sind. Dabei muss unterschieden werden: Neben Kostenvoranschlägen gibt es auch Kurzgutachten und umfassende Gutachten. Je nach Situation kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein, während in anderen Fällen eine ausführliche Dokumentation im Rahmen eines vollständigen Gutachtens benötigt wird.

Handelt es sich um einen Bagatellschaden, genügt der Versicherung normalerweise ein Kostenvoranschlag. Von einem Bagatellschaden ist die Rede, wenn die Höhe des Schadens unter 1.000 Euro liegt.

Bitte beachten Sie, dass ein Kostenvoranschlag nicht zur Beweissicherung dient. Vor Gericht können Sie einen Kostenvoranschlag also nicht verwenden. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, benötigen Sie daher ein Gutachten.

Wir dokumentieren den Schadensumfang an Ihrem Fahrzeug vollständig und lückenlos und erstellen auf dieser Basis ein Gutachten, das den genannten Anforderungen in vollem Umfang entspricht.

Benötige ich nach einem Unfall ein Gutachten, oder genügt ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag genügt in der Regel bei Bagatellschäden bis 1.000 Euro. Sinnvoll kann es jedoch sein, auch in solchen Fällen zumindest ein Kurzgutachten erstellen zu lassen, welches zur Beweissicherung dient. Ihr Vorteil: Sie können das Kurzgutachten auch als Kostenvoranschlag verwenden. Gleichzeitig ist der Schaden dokumentiert.

Für den Fall, dass es zu einem späteren Zeitpunkt zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte, sind Sie damit auf der sicheren Seite. Wir können zudem auf Grundlage der so gesicherten Informationen ein umfassendes Gutachten erstellen, sollte dies notwendig sein.

Wie unterscheiden sich Gutachten, Kurzgutachten und Kostenvoranschlag?

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist lediglich eine Kalkulation der für eine Reparatur zu erwartenden Kosten. Darin werden die zu erwartenden Arbeitskosten (Anzahl der Arbeitsstunden und Stundensatz) sowie die vermuteten Materialkosten nebst den zu verwendenden Ersatzteilen aufgeführt. Als weitere Angaben müssen die Kosten für das Erstellen des Kostenvoranschlags aufgeführt werden, sofern dieser in Rechnung gestellt wird. Hinzu kommt die Angabe des Auftragszeitraums.

Ein Kostenvoranschlag wird normalerweise von einer Kfz-Werkstatt erstellt und dient der Vorbereitung einer durchzuführenden Reparatur.

Das Kfz-Gutachten

In einem Gutachten sind wesentlich mehr Informationen enthalten als in einem Kostenvoranschlag. Das liegt in der Natur eines Gutachtens: Es stellt nämlich ein begründetes Urteil eines Sachverständigen dar und beschreibt auch den vom Sachverständigen vermuteten Unfallhergang. Dementsprechend größer ist der Umfang der Angaben in einem Gutachten. Wie im Kostenvoranschlag auch sind dort die Stundensätze der zu erbringenden Reparaturleistung enthalten sowie eine Nennung der benötigten Ersatzteile und ihrer Preise. Hinzu kommen weitere Informationen wie eine bildliche Dokumentation des Fahrzeugs und seines Gesamtzustands sowie der Schäden inklusive einer Beschreibung des Zustands des Fahrzeugs, das Nennen von Sonderausstattung und ggf. von Spezialumbauten, eine Dokumentation von bereits reparierten und nicht reparierten Schäden sowie Angaben zum Nutzungsausfall und zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs. Auch mögliche Risiken im Hinblick auf eine zu erwartende Ausweitung der Reparaturkosten können in einem Gutachten enthalten sein.

Wichtig ist, dass im Gutachten auch die sogenannte merkantile Wertminderung genannt wird. Der Wert Ihres Fahrzeugs ist trotz fachgerechter Behebung der Schäden nach einem Unfall geringer, und zwar schon aufgrund der Tatsache, dass Ihr Fahrzeug dann nicht mehr als unfallfrei gilt. Im Gutachten werden auch der Restwert des Fahrzeugs und der Wiederbeschaffungswert genannt.

Nach einem größeren Unfall sollten Sie auf jeden Fall ein Gutachten in Auftrag geben.

Das Kfz-Kurzgutachten

Das Kurzgutachten stellt einen Mittelweg zwischen einem Kostenvoranschlag und einem umfassenden Gutachten dar. Es enthält die meisten Informationen, die auch in einem Gutachten zu finden sind, mit folgenden Ausnahmen: Weder die merkantile Wertminderung, noch der Nutzungsausfall wird genannt.

Kostenvoranschlag, Gutachten und Kurzgutachten auf einen Blick

Nachfolgend sehen Sie die im Kostenvoranschlag, im Gutachten sowie im Kurzgutachten enthaltenen Informationen tabellarisch dargestellt:

KostenvoranschlagGutachtenKurzgutachten
Ersatzteile und MaterialkostenErsatzteile und MaterialkostenErsatzteile und Materialkosten
Stundensatz und ArbeitsaufwandStundensatz und ArbeitsaufwandStundensatz und Arbeitsaufwand
Kosten für das Erstellen des KostenvoranschlagsKosten für das Erstellen des GutachtensKosten für das Erstellen des Kurzgutachtens
AuftragszeitraumAuftragszeitraumAuftragszeitraum
Bewertung des UnfallhergangsBewertung des Unfallhergangs
Bildliche Dokumentation des FahrzeugsBildliche Dokumentation des Fahrzeugs
Dokumentation des Gesamtzustands des Fahrzeugs inklusive der SchädenDokumentation des Gesamtzustands des Fahrzeugs inklusive der Schäden
Nennung von Sonderausstattung und SpezialumbautenNennung von Sonderausstattung und Spezialumbauten
Dokumentation reparierter und nicht reparierter SchädenDokumentation reparierter und nicht reparierter Schäden
Risiken für eine mögliche Ausweitung der ReparaturkostenRisiken für eine mögliche Ausweitung der Reparaturkosten
Angaben zur Fahrtüchtigkeit und zur VerkehrssicherheitAngaben zur Fahrtüchtigkeit und zur Verkehrssicherheit
Angaben zum Nutzungsausfall
Merkantile Wertminderung

Ihr Vorteil bei der Erstellung eines Kurzgutachtens: Sie stellen damit sicher, dass alle relevanten Informationen gesichert und dokumentiert werden. Sollten Sie für eine spätere Rechtsstreitigkeit ein Gutachten benötigen, das vor Gericht vorgelegt wird, können wir dieses auf Basis der gesicherten Informationen für Sie erstellen.

Verpflichtet ein Kostenvoranschlag zur Reparatur?

Sie sind nicht verpflichtet, die Reparatur in der Werkstatt durchführen zu lassen, bei der Sie den Kostenvoranschlag erstellen lassen. Allerdings kann es sein, dass Sie dann für die Erstellung des Kostenvoranschlags bezahlen müssen. Lassen Sie dagegen die Reparatur in derselben Werkstatt durchführen, werden die Kosten für den Kostenvoranschlag häufig mit den Reparaturkosten verrechnet. Sprechen Sie am besten vor der Erstellung des Kostenvoranschlags mit Ihrer Werkstatt darüber.

Zudem sind Sie generell nicht dazu verpflichtet, eine Reparatur durchführen zu lassen.

Wer bezahlt für den Kostenvoranschlag?

Bei größeren Schäden über 1.000 Euro haben Sie Anspruch auf die Beauftragung eines Kfz-Gutachters Ihrer Wahl – sofern Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden. Der Kfz-Gutachter erstellt für Sie je nach Anforderung ein Kurzgutachten, das als Kostenvoranschlag verwendet werden kann, oder ein Gutachten.

Bei Bagatellschäden bis 1.000 Euro genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag, den Ihre Kfz-Werkstatt für Sie erstellt. Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel kostenlos oder wird mit den Reparaturkosten verrechnet. Sollten Sie den Schaden nicht oder in einer anderen Werkstatt reparieren lassen wollen, kann es sein, dass die ausstellende Werkstatt den Kostenvoranschlag in Rechnung stellt.

Auch bei Kaskoschäden ist es möglich, dass Sie einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen dürfen. Das hängt jedoch von Ihrer Versicherungspolice ab. Möglich ist auch, dass Ihre Versicherung einen eigenen Gutachter heranzieht, um die entstandenen Schäden zu bewerten.

Wann benötige ich einen Kostenvoranschlag, wann ein Gutachten?

Scheinbar kleine Schäden können teure Reparaturen nach sich ziehen. Wenn zum Beispiel aufgrund eines Kratzers oder einer Delle ein komplettes Teil wie der Kotflügel ersetzt und neu lackiert werden muss, kann der Schaden schnell mehrere Tausend Euro betragen.

Nach gravierender können sich Auffahrunfälle auswirken: Hier kann es zu Schäden an der Karosserie kommen, die mit bloßem Auge nicht sichtbar sind, die aber so weit gehen können, dass die Fahrtüchtigkeit und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt sind.

Um zu bewerten, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ob ein umfassendes Gutachten benötigt wird, sollten Sie sich daher die folgenden Fragen stellen:

Ist der Schaden sicher und ohne weiteres bewertbar?

Könnte es zu verdeckten, nicht sichtbaren Schäden gekommen sein, zum Beispiel an der Karosserie?

Ist sicher von einem Bagatellschaden auszugehen (Höhe des Schadens bis 1.000 Euro)?

Kann es sein, dass ich zu einem späteren Zeitpunkt Beweismittel vor Gericht erbringen muss?

Hat der Unfall zu einer spürbaren merkantilen Wertminderung des Fahrzeugs geführt, ist das Fahrzeug also trotz fachgerechter Reparatur deutlich weniger Wert als vor dem Unfall?

Kenne ich meine Ansprüche im Zusammenhang mit der Schadenabwicklung?

Wie steht es um die Vorgeschichte des Fahrzeugs: Gab es bereits vor dem Unfall Schäden, die bei der Abwicklung zu Problemen führen könnten?

Könnten die Reparaturkosten höher ausfallen als erwartet?

Wenn Sie sich bei einer oder mehreren der Fragen unsicher sind, wenden Sie sich an einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um Kostenvoranschläge und Gutachten zur Verfügung und besprechen gemeinsam mit Ihnen das beste Vorgehen in Ihrer Angelegenheit.

Wichtig: Sollte die gegnerische Versicherung den Versuch unternehmen, Sie von der Erstellung eines Gutachtens abzubringen, lassen Sie sich nicht darauf ein. Das kann im Zweifelsfall dazu führen, dass nicht alle Kosten erstattet werden. So ist es zum Beispiel möglich, dass Ihnen die merkantile Wertminderung nicht gutgeschrieben wird.

Sie müssen auch nicht dem Vorschlag der gegnerischen Versicherung folgen und deren Gutachter akzeptieren. Wählen Sie den Kfz-Gutachter aus, dem Sie vertrauen.

Wie groß darf die Abweichung zwischen dem Kostenvoranschlag und der Rechnung sein?

Der Kostenvoranschlag ist nur eine Schätzung des zu erwartenden Material- und Arbeitsaufwands für eine Reparatur. Die tatsächlichen Kosten können davon abweichen. Natürlich darf die Differenz nicht zu groß sein, denn der Kunde muss sich auf die Angaben im Kostenvoranschlag verlassen können. Eine Differenz von 10 bis 20 Prozent zwischen Kostenvoranschlag und dem tatsächlichen Rechnungsbetrag wird als akzeptabel angenommen. Bei größeren Differenzen muss die Werkstatt den Kunden vorab informieren. Erfolgt das nicht, kann der Kunde den Vertrag kündigen und Schadenersatz verlangen.

Wer sichergehen will, kann seine Werkstatt auch um die Vereinbarung eines Fixpreises vorab bitten. Allerdings bieten das nicht alle Werkstätten an. Zudem besteht die Gefahr, dass der Preis dann höher angesetzt wird, um mögliche Kostensteigerungen abzupuffern.

Fazit

Ein Kostenvoranschlag ist ausreichend, wenn sich die Höhe des Schadens sicher unterhalb von 1.000 Euro bewegt. Bei solchen Bagatellschäden ist ein Kostenvoranschlag eine einfache und schnelle Lösung.

Weil aber die genaue Höhe des Schadens vom Laien nur schwer einzuschätzen ist und zusätzliche Faktoren wie die merkantile Wertminderung hinzukommen können, empfiehlt sich in den meisten Fällen das Hinzuziehen eines Kfz-Sachverständigen. Dieser kann alle Schäden und den Zustand des Fahrzeugs dokumentieren. Er erstellt auf Wunsch ein Kurzgutachten, das auch als Kostenvoranschlag verwendet werden kann. Außerdem ist auf diese Weise sichergestellt, dass zu einem späteren Zeitpunkt, sollte dies erforderlich sein, ein umfassendes Gutachten erstellt werden kann, welches zusätzlich den Nutzungsausfall und die merkantile Wertminderung enthält.

Vor der Entscheidung für oder gegen ein Gutachten stellen Sie sich am besten vorab einige Fragen, um zu prüfen, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht. Sollten nur geringe Zweifel bestehen, sollten Sie sich an einen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens wenden. Wenn Sie unverschuldet an einem Unfall beteiligt sind, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für den Gutachter. Auch bei vielen Kasko-Policen haben Sie entsprechende Ansprüche.

Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Vor-Ort-Service. Unsere Kfz-Gutachter kommen zu Ihnen und helfen Ihnen bei der Bewertung der Situation. So haben Sie das sichere Gefühl, das Richtige zu tun.