Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte sind, dann spricht man von einem sogenannten Haftpflichtschaden.
Dies bedeutet, dass der Verursacher des Unfalls, gemäß § 249 BGB, den gesamten Schaden des Geschädigten, der durch dieses Ereignis entstanden ist, ersetzen muss.
Dieser Schaden besteht in der Regel aus Sach-, Personen- und/oder Vermögensschaden. Gemäß deutscher Gesetzgebung hat jeder Besitzer eines Kraftfahrzeuges, wenn er dieses Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zulassen will, die Verpflichtung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Dies bedeutet, dass in der Regel die Versicherung des Unfallgegners in die Regulierung des Schadens eintreten muss. Für Sie heißt das, dass alle anfallenden Kosten für die Schadensabwicklung von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Sie zahlen keine Sachverständigen- oder Anwaltskosten.
Kfz-Gutachter Braunschweig
Ein Schadensgutachten dient der Feststellung der Schadensart und der Schadenshöhe sowie weiterer Positionen, wie Wiederbeschaffungswert, Restwert, eventuelle Wertminderung, Reparaturdauer, den üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung usw.
Das Gutachten ist damit eine neutrale Basis für Ihre weiteren Entscheidungen und legt den Grundstein für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Was genau ist ein Schaden- oder Unfallgutachten?
Ein solches Gutachten wird generell bei Unfällen angefertigt, um den an Fahrzeugen entstandenen Schaden zu ermitteln. Dieses oft auch Unfallgutachten genannte mehrseitige Dokument wird sowohl bei Haftpflicht-, als auch bei Kaskoschäden an einem Fahrzeug angefertigt. Unser Sachverständiger von ING Kfz Gutachten untersucht das beschädigte Fahrzeug genau und dokumentiert alle zur Beweissicherung bei der Versicherung und für eine problemlose Schadenregulierung notwendigen Angaben. Ein solches Gutachten klärt die Gegebenheiten eines Unfalls und unterstützt die Sicherung von Ansprüchen. Alle von uns angefertigten Gutachten sind anerkannt, verkehrsfähig und auch prozesstauglich. Unsere Gutachten beinhalten Fotos, die den Schaden dokumentieren, sowie eine exakte Beschreibung der Schadenshöhe. Dokumentiert werden zudem eventuelle Vorschäden, Ausfallkosten sowie der allgemeine Zustand des Autos.
Wann brauche ich ein Schadengutachten?
Zahlreiche Argumente sprechen dafür, einen unabhängigen und neutralen Kfz Gutachter zu engagieren und ein Schadengutachten machen zu lassen. Wenn Sie der Geschädigte in einem Unfall sind, haben Sie das Recht Ihren eigenen Gutachter auszuwählen. Das sollten Sie auch tun, denn dieser wird den Schaden nicht „kleinrechnen“ wie das oft die von der Versicherung gestellten Gutachter tun. Grundsätzlich hat ein solches Gutachten den Zweck, Sachverhalte zu klären und Ansprüche zu sichern. Darüber hinaus soll mit dem Unfallgutachten, das ein Sachverständiger erstellt, der genaue Schadenumfang nach einem Verkehrsunfall taxiert und Beweise gesichert werden.
Was ist der Unterschied zu einem Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag wird von der Versicherung oder auch vor Gericht nicht anerkannt, weil er keine beweissichernde Funktion hat. In der Juristensprache formuliert ist er nicht umfassend, verkehrsfähig und prozesstauglich. Wenn Sie Ihre Ansprüche durchsetzen wollen, ist es deshalb immer besser, ein Gutachten von einem unabhängigen Kfz Sachverständigen machen zu lassen.
Wer übernimmt die Kosten des Gutachtens?
Zwei Fälle sind zu unterscheiden:
1. Sie sind nicht der Unfallverursacher: Bei einem Haftpflichtschaden muss die Police des Unfallgegners die für die Schadenbehebung nötigen Kosten tragen. Dazu gehören auch die Kosten für das Unfallgutachten Ihres havarierten Fahrzeugs. Aber Vorsicht, es gibt eine Ausnahme: Für Bagatellschäden mit einer Schadenhöhe unter 750 Euro muss die Versicherung kein Schadengutachten finanzieren. Wollen Sie dennoch eines erstellen lassen, müssen Sie die Rechnung aus eigener Tasche bezahlen.
2. Sie sind Unfallverursacher: Bei einem Kaskoschaden sind die Leistungen für Ihr Auto individuell in den Bedingungen Ihrer Versicherungspolice geregelt. Das gilt natürlich nur, wenn Sie für Ihr Fahrzeug eine Kasko abgeschlossen haben. Den Schaden sollten Sie der Versicherung so schnell wie möglich melden, erst danach kann die Gesellschaft mit der Abwicklung beginnen.
Wie Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail, dann können wir einen individuellen Besichtigungstermin vereinbaren.
Wo wird das Auto besichtigt?
Wahlweise kommt der Gutachter zu Ihnen nach Hause oder an den Ort, an den das Fahrzeug gegebenenfalls abgeschleppt wurde. Sie können mit Ihrem Wagen aber auch an eine unserer Niederlassungen kommen. Sie haben die freie Wahl, wir richten uns da ganz nach Ihnen.
Welche Unterlagen muss ich für die Besichtigung bereithalten?
Damit unser Sachverständiger das Kfz Gutachtens erstellen kann, benötigen wir lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ihren Wagen und den Fahrzeugschlüssel. Falls es Fragen gibt, wäre es vorteilhaft, wenn Sie bei der Begutachtung des Autos anwesend sein könnten.
Wichtige Begriffe rund um den Unfallschaden:
Was ist ein Bagatellschaden?
Das sind Schäden, die eine vorgegebene Höhe nicht übertreffen. Deshalb werden sie auch als Kleinschäden bezeichnet. In der Rechtsprechung ist die Grenze der Bagatellschäden uneinheitlich. Inzwischen hat sich der Wert durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs bei etwa 750 Euro eingependelt. Manche Gerichte setzen auch 1000 Euro als Grenze an. Liegt der Schaden darunter, übernehmen einige Versicherungsgesellschaften die Kosten für das Gutachten nicht. Oberhalb dieses Limits gibt es meist keine Probleme und die Kosten werden komplett übernommen.
Bei einem Bagatellschaden kann eine sogenannte Reparaturkosten-Kalkulation eine kostengünstige Alternative zum Unfallgutachten sein. In einem solchen Gutachten ermittelt ein Sachverständiger lediglich die Reparaturkosten.
Was ist eine fiktive Abrechnung?
Als Geschädigter in einem Unfall sind Sie immer vor die Wahl gestellt: Wollen Sie das beschädigte Fahrzeug in einer Werkstatt wieder aufbauen lassen oder möchten Sie sich die von einem neutralen Gutachter festgestellten Reparaturkosten ausbezahlen lassen (fiktive Abrechnung). Allerdings muss man folgendes beachten: Wenn die Reparaturkosten höher sind, als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs, darf die Assekuranz den kleineren Wert ansetzen. Außerdem kann die Mehrwertsteuer bei einer fiktiven Abrechnung nur dann erstattet werden, wenn sie real bezahlt wurde. Das muss der Geschädigte nachweisen.
Restwert
Als Restwert gilt der Preis, den ein beschädigtes Auto im nicht reparierten Zustand auf dem Markt erzielen würde. Ein neutraler Sachverständiger legt dabei den Restwert fest, der sich an den aktuellen Marktpreisen orientiert. Der Gutachter bewertet das vorliegende Schadenbild und berücksichtigt die aktuellen Fahrzeugpreise in Ihrer Region.
Was ist ein Totalschaden?
Man unterscheidet zwei Arten von Totalschäden: Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur des beschädigten Wagens nicht mehr möglich ist. Der wirtschaftliche Totalschaden ist dann anzuwenden, wenn die Reparaturkosten unverhältnismäßig teurer sind als der Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Modells.
Was ist eine Wertminderung?
Ein durch einen Unfall beschädigter Wagen ist selbst mit einer fachgemäß durchgeführten Reparatur weniger Wert als vor dem Unfall. Falls Sie das Auto irgendwann verkaufen wollen, müssen Sie den Käufer über den Unfallschaden informieren und erzielen in der Regel einen niedrigeren Verkaufspreis. Die sogenannte Wertminderung soll diesen Verlust ausgleichen und wird Ihnen als Geschädigtem überwiesen.
Die Auszahlung der Wertminderung ist unabhängig davon, ob Sie den Wagen überhaupt verkaufen möchten. Auch die Höhe der Wertminderung legt unser Kfz Sachverständiger im Schadengutachten fest.
Was bedeutet Wiederbeschaffungswert?
Das ist der Preis, den Sie für den Kauf eines vergleichbaren Modells auf dem freien Markt zahlen müssten. Daran wird auch die Höhe des Schadenersatzanspruchs nach einem Unfall gemessen.´
Was sagt die 130-Prozent-Grenze aus?
Ein Geschädigter in einem Unfall hat immer die Wahl: Wollen Sie Ihr Auto reparieren lassen oder soll ein Totalschaden abgerechnet werden. Die festgelegte Grenze für die Reparaturkosten liegt bei 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts. Die 130 Prozent ergeben sich aus Reparaturkosten plus Wertminderung.