Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Nach einem Verkehrsunfall ist es umso schlimmer und die Aufregung erst einmal sehr groß. Es stellen sich viele Fragen. Wie hoch ist der entstandene Schaden an meinem Auto? Wer kommt für den Schaden an meinem Pkw auf? Welche Schadensersatzansprüche kann ich geltend machen?
Wurde durch einen Verkehrsunfall Ihr Auto, Motorrad, etc. beschädigt, so handelt es sich um einen Eingriff in Ihr Eigentum. Unsere Kfz-Sachverständige helfen Ihnen bei der Schadensabwicklung und setzen sich für eine schnelle Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung. Wir erstellen für Ihr beschädigtes Fahrzeug ein fachgerechtes Gutachten nach Herstellervorgaben. Sie profitieren bei der Schadensabwicklung von unserer jahrelangen Erfahrung. Als anerkanntes Sachverständigenbüro rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Kfz Unfallgutachten
Bei der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall sollten alle Schadensersatzansprüche möglichst umgehend bei der gegnerischen Versicherung angemeldet werden. Sie sollten uns daher umgehend nach einem Verkehrsunfall kontaktieren. Die eigene Versicherung müssen Sie nur verständigen, wenn Sie Ansprüche der Gegenseite erwarten.
In vielen Fällen bietet Ihnen die gegnerische Versicherung nach einem Unfall ihren „Komplettservice“ an und versucht Ihnen den eigenen Schadensgutachter / Sachverständigen anzudrehen. Dabei sollten Sie immer berücksichtigen, dass der Sachverständige der Versicherung auch die Interessen seines Auftraggebers verfolgt. Lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht von denen begutachten, die auch den Schaden bezahlen.
Unser Tipp: Niemals einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
Auch wenn man selbst nur selten in einen Unfall verwickelt ist, insgesamt betrachtet ist die Zahl der Verkehrsunfälle enorm:
Täglich „kracht“ es in Deutschland über sieben tausend Mal. Alleine im Jahr 2019 kamen so über 2.6 Millionen Verkehrsunfälle zusammen. Jeder einzelne Unfall muss reguliert werden. Für die Versicherungen ist dies ein enormer Posten, bei dem es um jeden Cent geht. Vor allem die Schadensbegutachtung und Restwertermittlung ist dabei immer wieder Grund für Streit. Die Versicherung des Unfallverursachers versucht stets, einen Schaden „klein“ zu reden, während der Geschädigte ein Interesse an einer möglichst großen Ausgleichssumme hat. Hier können wir als Gutachter für die notwendige Klarheit sorgen, sodass alle Beteiligten zu ihrem guten Recht kommen.
Ein Gutachter sollte binnen 24 Stunden nach dem Unfallereignis beauftragt werden. Die Begutachtung erfolgt in der Regel bei der Werkstatt, zu der das Fahrzeug abgeschleppt wurde, sofern es sich nicht mehr verkehrssicher aus eigener Kraft bewegen kann. Wichtig ist, dass noch keinerlei Maßnahmen zur Reparatur begonnen wurden. Nur so kann sich der Gutachter ein Bild vom Ist-Zustand des Fahrzeugs machen und daraus den Restwert und den erwartbaren Reparaturaufwand abschätzen. Das Ergebnis von einem Gutachten ist stets offen. Auch ein scheinbar völlig zertrümmerter Wagen kann sich unter Umständen erstaunlich einfach wieder instand setzen lassen. Umgekehrt kann ein anscheinend nur leicht beschädigtes Fahrzeug ein Fall für die Teileverwertung werden. Der Gutachter prüft und analysiert das Fahrzeug entlang seiner tragenden Struktur und seiner Anbaukomponenten. Das daraus ermittelte Bild ergibt das exakt protokollierte Gutachten nach den gesetzlichen Vorgaben. Die von uns erstellten Expertisen sind zu 100% rechtssicher und sowohl vor Gericht als auch bei den Versicherungen anerkannt.
Was leistet ein Gutachten?
Ein Gutachten zur KFZ Schadensabwicklung ist eine valide Grundlage für alle weiteren Entscheidungen. Als Geschädigtem stehen stets drei Wege offen, wie mit dem verunfallten Fahrzeug weiter umzugehen ist:
– reparieren
– verkaufen
– entsorgen
Bei einer Reparatur wird das Fahrzeug wieder in den Zustand versetzt, den es vor dem Unfall hatte. Je nach Umfang des Schadens ist dies nur bis zu einem gewissen Grad möglich. Ein beschädigter Fahrzeugrahmen lässt sich beispielsweise niemals wieder vollständig instand setzen. Noch so verbeulte, lösbare Karosserieelemente lassen sich hingegen einfach gegen Neuteile austauschen. Das zieht zwar, vor allem inklusive Lackierung, immer noch hohe Kosten nach sich. Jedoch ist bei diesen Schäden stets eine vollständige Instandsetzung möglich. Ein Gutachten kann hier eine genaue Auskunft darüber geben, was die Reparatur von einem KFZ Schaden kosten darf. Der Kunde vermeidet damit sowohl überzogene Werkstattrechnungen wie zu geringe Ausgleichszahlungen der Versicherung.
Der Verkauf eines verunfallten Fahrzeugs ist eine sehr schnelle, jedoch nicht besonders lukrative Lösung. Ein Unfallwagen hat, je nach Umfang des Schadens, nur noch einen geringen Bruchteil seines Restwertes übrig. Die Ermittlung dieses Restwertes ist ein typischer Streitfall zwischen Versicherungen und Geschädigten. Häufig schauen die Versicherungen einfach in die sogenannte „Schwacke-Liste“. Jedoch sind die dort genannten Beträge die Händler-Einkaufspreise für einwandfreie Gebrauchtwagen. Die Marge beim Verkauf zu marktgerechten Preisen ist in der Schwacke-Liste nicht enthalten. Akzeptiert der Geschädigte dieses Angebot, wird er um den erwartbaren Gewinn aus dem Wiederverkauf geprellt. Der Gutachter ermittelt jedoch den tatsächlichen Marktwert eines Fahrzeugs. Dieser wird mit den erwartbaren Reparaturkosten verrechnet. Die Differenz ist ein realistischer Verkaufspreis, an dem sich der Kunde orientieren kann.
Ein verunfalltes Auto zu entsorgen ist nicht immer eine Entscheidung des Kunden. Ab einem gewissen Schadensgrad ist die Instandsetzung eines Autos gesetzlich verboten. Auch hier ist eine realistische Restwertermittlung des Fahrzeugs vor dem Unfall die Basis für jegliche Ausgleichszahlungen durch die gegnerische Versicherung.
Wer zahlt den Gutachter?
Laien ist es praktisch nicht möglich, einen Schaden an einem Unfallfahrzeug realistisch einzuschätzen. Ohne Gutachtenbesteht daher immer die Gefahr, von der gegnerischen Seite übervorteilt zu werden. Wirklichen Schutz gegen die Vermeidungsstrategien einer Ausgleichszahlung in der vollen Höhe bietet daher nur der Gutachter. Das erfreuliche daran ist: Die Kosten für das Gutachten kann der Geschädigte ebenfalls der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen. Zwar ist in der Regel eine Vorleistung durch den Auftraggeber erforderlich. Durch die Übernahme der Kosten für den Gutachter ist für den Geschädigten das Gutachten damit kostenlos. Damit ist es ein besonders einfaches und preiswertes Stück Rechtssicherheit für eine möglichst faire Regulierung des Unfallschadens. Fragen Sie auch bei Ihrer KFZ-Versicherung nach, ob die Übernahme von Gutachterkosten als Versicherungsleistung mit in den Vertrag aufgenommen werden kann. Damit ist die Beauftragung eines Sachverständigen besonders leicht.
Restwertermittlung nach Reparatur
In Deutschland gilt ein Fahrzeug als unfallbeschädigt, sobald ein eingedrücktes, äußeres Blech sich durch minimal invasive Maßnahmen nicht mehr beseitigen lässt. Anders ausgedrückt: Alles, was über Spot-Repair und Kratzerbeseitigung hinaus geht, zählt als Unfallschaden. Das Fahrzeug ist beim Wiederverkauf verpflichtend als Unfallwagen zu deklarieren. Wird dies verschwiegen, liegt ein Betrugsdelikt vor, der mit harten Strafen geahndet wird. Eine Deklaration als Unfallwagen bedeutet jedoch stets eine bleibende Minderung des Restwertes. Hier kann ein im Schadensfall erstelltes Gutachten dafür sorgen, dass die Ausgleichszahlung den gesamten Wertverlust regulieren hilft. Darüber hinaus ist ein gut dokumentierter Unfallschaden eine vertrauensvolle Basis für die Kaufverhandlungen. Es hilft dabei, den potenziellen Käufer genau über Art und Umfang des Vorschadens zu informieren. Das erzeugt Vertrauen und kann das harte Urteil „Unfallwagen“ in ein realistisches Licht setzen. Der Käufer sieht anhand vom Gutachten, ob nur Karosserieteile getauscht wurden oder ob massive Eingriffe in die Statik des Fahrzeugs erforderlich waren. Die weiteren Verhandlungen gestalten sich damit wesentlich offener, transparenter und vertrauensvoller als ohne Gutachten.
Ihr Gutachter in Braunschweig
Wir von ing-gutachten.de sind Ihre Partner, wenn es um schnelle, rechtssichere Gutachten für Ihr Unfallfahrzeug geht. Unser geschultes Team aus professionellen Sachverständigen sind für Sie da, wenn es „gekracht“ hat. Vertrauen Sie uns und unserer Erfahrung. Wir sind seit vielen Jahren als anerkannter Gutachter im Raum Hannover tätig. Bei Gericht und den Versicherungen sind wir als vertrauenswürdige Partner wohlbekannt. Mit einem Gutachten aus unserem Hause sind Sie stets auf der sicheren Seite.